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Thema: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 19:13
So hab schon weida einen Unfall gehabt bin auf der Bundesstrasse gefahren vor mir ist ein Punto gefahren und plötzlich ist ein Hund über die Strasse gelaufen er hat abgebremst ich auch bin ihn abber während des Bremsens aufs Heck geknallt...........
Er hatt kaum Schaden gehabt ich natürlich wieder viel......
Un nun wollt ich mal wissen ob jemand weiss wie das Versicherungs Mässig aussieht krieg ich da auch meinen Schaden bezahlt und wer zahlt das oder bezahlt die frau mit dem Hund die Schäden an beiden Fahrzeugen????????????????
CE.HRO Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 19:23
Den Schaden den du am Heck vom Punto verursacht hast musst du bezahlen. Wer drauffährt hat schuld! Deinen eigenen Schaden bezahlst du sowieso!
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) Di Apr 20 2010, 19:28
richtig ausser du hast eine vollkasko versicherung, dann bekommste deinen schaden auch bezahlt.
sollte da wo die frau mit dem hund langgegangen ist leinenzwang für hunde sein und der hund hatte keine leine um und ist deshalb auf die strasse gelaufen, muss die hundehalterin für beide fahrzeuge aufkommen, da sie den leinenzwang nicht eingehalten hat.
also erkundige dich da auch nochmal.
gruß dr. risse
asimike ..
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 19:29
CE.HRO schrieb:
Den Schaden den du am Heck vom Punto verursacht hast musst du bezahlen. Wer drauffährt hat schuld! Deinen eigenen Schaden bezahlst du sowieso!
So ist es. Es sei denn, was ich nicht glaube, du hast eine Vollkasko. Dann würde deine Versicherung auch deinen Schaden tragen.
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 19:30
Also der Hund war nicht angeleint........................
CE.HRO Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 19:30
Dann würde er aber hochgestuft werden.
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 19:31
Achso war auf ner Bundesstrasse Rechts war en Weg direkt neber der Strasse......................
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) Di Apr 20 2010, 19:36
dann gehe ich mal davon aus, das der hund angeleint werden musste da und das war ja nicht der fall.
also erkundigen und der polizei angeben.
gruß dr. risse
Corry Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 19:48
Ist doch total Hupe ob der Hund angeleint war oder nicht. Was hättest gemacht,wenn es ein Reh gewesen wäre? Den Förster verklagen? Sorry,ist ne klare Sache...zu geringer Abstand. Sicher kannst du den nicht angeleinten Hund mit angeben,aber das wird relativ unausschlaggebend sein. Den fehler hast,leider,du begangen. Kann aber jedem passieren...wozu gibt es Versicherungen? Sicher,die Hochstufung is bitter aber so ist das leben...
Gruß
Aerokochy Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 19:51
vieleicht hilft dir das ein wenig : Vom 1. April bis zum 15. Juli gibt es in Niedersachsen die Brut- und Setzzeit, das heißt, absoluter Leinenzwang überall da, wo gebrütet und gesetzt wird.
In der Brut- und Setzzeit kommt es immer wieder vor, dass nicht angeleinte Hunde in der freien Natur über die Nester von Fasanen und anderen Bodenbrütern herfallen, die jungen Vögel totbeißen, Rehkitze reißen und die Junghasen in der schützenden Sasse töten.
Freundliche Hinweise und Ermahnungen an Hundehalter, insbesondere während der Brut- und Setzzeit ihre Hunde nicht ohne Aufsicht durch die Felder und Wälder frei herumlaufen zu lassen, stoßen dabei meist auf wenig Widerhall ( Mein Hund macht so etwas nicht ! ).
In vielen Fällen haben Hundehalter ihre Vierbeiner nicht im Griff. Dann macht sich der Hund selbstständig, reagiert auf kein Pfeifen und Rufen mehr und lebt seinen Jagdtrieb aus. Das Ergebnis dieser Hetzjagden müssen die Jäger alle Jahre wieder beklagen: totgebissene Junghasen, zerfleischte Jungvögel, gerissene Rehe und Kitze, und vieles andere mehr.
Deshalb kann man nur an alle Hundehalter appellieren, speziell in der Brut-und Setzzeit, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an den Leinenzwang zu halten.
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) Di Apr 20 2010, 19:59
versuche das mit dem leinenzwang und wenn das nicht hilft, fährste zum hundebesitzer und ballerst demm volles rohr eins vors fressbrett, damit der sich das fürs nächste mal merkt.
gruß dr. risse
ansonsten immer abstand zum vordermann halten und augen auf und nicht träumen im strassenverkehr.
Sanny Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 20:06
Hallo,
habe mir da auch mal was rausgesucht: Frage: Ich versuche seit geraumer Zeit alle verfügbaren Quellen zum Thema "Leinenzwang" für Hunde ausfindig zu machen. Leider gibt es hierzu wohl recht wenige rechtliche Grundlagen.
Antwort: Das Problem ist: es gibt weder ein Bundes- noch ein Landesgesetz, das konkret einen Leinenzwang enthält. Man kann zwar gegen verschiedene Gesetze verstoßen, weil man seinen Hund nicht an der Leine hält. So stellt es sicherlich eine fahrlässige Körperverletzung dar, wenn ein freilaufender Hund einen Menschen beißt. Aber gesetzlich verboten ist in diesem Fall die Körperverletzung, und nicht das Führen des Hundes ohne Leine. Oder: nach § 55 des Landesforstgesetzes Rheinland-Pfalz handelt ordnungswidrig, wer durch sein Verhalten die Lebensgemeinschaft Wald stört. Das kann das freie Laufen lassen eines Hundes natürlich sein. Aber ein konkretes Gebot, den Hund an der Leine zu halten, enthält diese Vorschrift nicht.
Auch die in den Landesjagdgesetzen enthaltenen, von Land zu Land etwas unterschiedlichen Regelungen über die Voraussetzungen des Abschusses wildernder Hunde legen dem Hundehalter keineswegs die Pflicht auf, den Hund an der Leine zu führen. Geregelt ist nur -hier wieder das Beispiel Rheinland-Pfalz-, dass Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und sich außerhalb der Einwirkung ihres Herrn befinden, getötet werden dürfen (§ 30 Landesjagdgesetz RhPf). Jeder darf also auch nach dieser Vorschrift seinen Hund frei laufen lassen. Man riskiert dann eben nur, dass die Abschussvoraussetzungen eintreten, und wer das mit Sicherheit vermeiden will, sollte seinen Hund also aus eigenem Interesse -und nicht, weil es vorgeschrieben ist- an der Leine führen.
Es gibt allerdings auch konkrete Anlein-Vorschriften, doch sind diese stets lokal oder nur auf bestimmte Landschaftsteile beschränkt. So kann jede Stadt oder Gemeinde durch Satzung Regelungen über das Anleinen von Hunden treffen, und auch in örtlichen Naturschutzverordnungen findet man solche Regelungen häufig. Eben weil dies aber stets lokale Regelungen sind, können wir dazu hier keinen Gesamtüberblick geben. Landesweit ist außerdem für Nordrhein-Westfalen z.B. geregelt (in § 3 Abs. 3 Landeswaldgesetz) geregelt: "Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeit sowie für Polizeihunde". Und nach § 55 Abs.2 Nr. 8 Landesjagdgesetz NW handelt ordnungswidrig, wer ihm gehörende oder seiner Aufsicht unterstehende Hunde oder Katzen in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen läßt: sie müssen also nicht angeleint sein, doch ist andersherum ein angeleinter Hund stets "beaufsichtigt". Und schließlich bestehen dann auch noch die verschiedenen Länder-Gefahrhundverordnungen, aus denen sich ebenfalls ein Leinenzwang für einzelne Hunde ergeben kann.
Bezieht sich direkt auf Pheinland Pfalz. Kurz gefasst kann die Hundebesitzerin nicht belangt werden, dass ihr Hund nicht angeleint war. Zumindest nicht was der Leinenzwang betrifft.
ABER:
§ 833 BGB Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
In München gab es schon so einen Fall, da lagen 50% der Schuld beim Hundehalter und 50% beim Auffahrenden. Die Frage die sich mir stellt, konntet ihr die Personalien der Hundehalterin aufnehmen?
LG Sanny
Opelmaus -
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 20:07
Was hättest gemacht,wenn es ein Reh gewesen wäre? Den Förster verklagen?
Also in dem Fall hätte die Versicherung gezahlt ..aber auch nur wenn man Tierhaare am Auto gehabt hätte !!
Aber ich denke auch das man in dem Fall definitiv versuchen sollte an den Hundebesitzer zu treten .
Wenn Leinenzwang dann hat der Hund auch nichts auf der Staße zu suchen ...Ok Du bistr hinten drauf gefahren ..unachtsamkeit ..aber es wäre ein versuch wert .
Vielleicht hat hier die BlackMamba noch einen Tip ...sie kennt sich mit solchen Sachen ja recht gut aus
Grüße die Opelmaus
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 20:07
Ja Personalien ahbe ma alles hab ja noch mit der geredet die wollt sich moie ma Erkundige bei der Versicherung was da jetzt ist ect....................
Corry Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 20:18
Opelmaus schrieb:
Was hättest gemacht,wenn es ein Reh gewesen wäre? Den Förster verklagen?
Also in dem Fall hätte die Versicherung gezahlt ..aber auch nur wenn man Tierhaare am Auto gehabt hätte !!
Aber ich denke auch das man in dem Fall definitiv versuchen sollte an den Hundebesitzer zu treten .
Wenn Leinenzwang dann hat der Hund auch nichts auf der Staße zu suchen ...Ok Du bistr hinten drauf gefahren ..unachtsamkeit ..aber es wäre ein versuch wert .
Vielleicht hat hier die BlackMamba noch einen Tip ...sie kennt sich mit solchen Sachen ja recht gut aus
Grüße die Opelmaus
Na ja,was haben denn Tierhaare an seinem Auto zu suchen,wenn er auffährt,verstehst? Für den Schaden vorne (wenn einer ist am vorderen Wagen) würde die Versicherung wegen Wildschadens aufkommen,richtig. Aber ER ist dem ANDEREN drauf gefahren. Da ist es völlig egal ob der andere nen Hund,ein Reh,nen Elefanten oder niemanden aufgeraucht hat. Er muss für den Schaden am Heck des vorderen Wagens aufkommen.
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) Di Apr 20 2010, 20:23
das ist so nicht ganz richtig corry, so einen fall hatten wir hier auch schon.
gruß dr. risse
Opelmaus -
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 20:36
Corry das war doch auch nur auf den Rehschaden bezogen mit den Haaren ..
Wenn Du einen Wildschaden hast ..springt nen Reh dir vor die Karre läuft zahlt das Deine Versicherung ..vorraus gesetzt Du hast eben diese Haare oder das Tier zum vorzeigen ..dann zahlt sie ..
Grüße die Opelmaus
BlackMamba ..
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 20:56
Opelmaus schrieb:
Vielleicht hat hier die BlackMamba noch einen Tip ...sie kennt sich mit solchen Sachen ja recht gut aus Grüße die Opelmaus
Hmm leider nicht wirklich, das is ja quasi Verkehrs(straf)recht im privaten Bereich, ich hab mitm öff. Recht und Verwaltung und so mehr zu tun.
Kann aber mal schauen was nachzulesen, bzw. wurd ja hier schon einiges gepostet...
Mag falsch liegen aber ich stell mit die Frage: WOZU bin ich als Hundehalter dann haftpflichtversichert? In meinen Augen is der Hund und somit die Halterin Schuld, egal ob aufgefahren oder nicht! Aber ich vermute so wirds eh nicht ausgelegt, höchstens für den Vorfahrenden... :evil:
Gruß Steffi
Zuletzt von BlackMamba am Sa Mai 01 2010, 21:42 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
opelfahrer88 Forums-Scheunen-Gott
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 20:57
Ja, die Versicherung zahlt, typischer Unfall duch fremdverschulden... beim Gesetzgeber wird der Hund gleichgestellt wie bei Wildwechsel Hat der/die Hundehalter/in eine Hundeversicherung muss sie sich prozentdual mit am schadensausgleich beteiligen
Denn wäre das Tier nicht zu dem Zeitpunkt an dem Ort, wäre der Unfall nicht passiert hat mit Abstand od. Geschwindigkeit zu tun, was man jetzt nichtmehr nachweisen kann
Du kannst den Abstand eingehalten haben und Fährst trozdem drauf... Versicherung zahlt!!!
Hartneckig bleiben !!! So ein fall gab es auch bei uns...
mfg
CE.HRO Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Di Apr 20 2010, 23:24
Ich sehe das anders. Für ihn dürfte es vollkommen egal sein warum sein Vordermann stark gebremst hat. Wer drauffährt hat schuld!
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Mi Apr 21 2010, 06:53
Ich misch mal mit....
Was da für ein Tier über die Straße rennt ist doch Banane, da der Threadstarter offensichtlich keinen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Wäre er das erste Fahrzeug gewesen könnte man evtl. den Hundehalter heranziehen. Dann kommt es aber auf das Bundesland an, denn es gibt keine einheitliche Regelung, das eine Versicherung abgeschlossen werden muss, deshalb kann man nicht einfach von einer Haftpflicht reden, wenn es im Bundesland wo es passiert ist keine Pflicht ist wie z.B. anders geregelt bei der Zulassung eines KFZ was unabhängig in welchem Bundesland zugelassen wurde immer an eine HaftPFLICHT gekoppelt ist. Dann muss man an den Halter gehen und wenn der mittellos ist, kann man sich den Prozess sparen.
Kommt also drauf an in welchem Bundesland das passiert ist. Laut Hundeverordnung Nds. § 10 Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500 000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250 000 Euro für Sachschäden und sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Zuständige Stelle nach § 158 c Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag ist die nach § 15 zuständige Behörde.
In Rheinland-Pfalz und Hessen hab ich den Text nur überflogen, aber geregelt ist die da irgendwie nicht. (ohne Gewähr)
Da Du aber der Verursacher bist und nicht der Hund............
@Opelfahrer88 Deine Aussage: Du kannst den Abstand eingehalten haben und Fährst trozdem drauf...Versicherung zahlt!!!
macht doch gar keinen Sinn!! Dann würde schon der Vorsatz vorliegen extra drauf gefahren zu sein um Geld zu bekommen oder das KFZ ist in einem so schlechten Zustand, das eine rechtzeitige Einleitung einer Vollbremsung nicht zu gewünschtem Ergebnis führt. Das der Führer des KFZ nicht zum führen von KFZ im öff. Straßenverkehr geeignet ist will ich mal ausschließen.
@Dr.Risse:versuche das mit dem leinenzwang und wenn das nicht hilft, fährste zum hundebesitzer und ballerst demm volles rohr eins vors fressbrett, damit der sich das fürs nächste mal merkt. Wozu dieser Tip??? Dann zahlt er ja nicht nur den Punto und sein Auto sondern auch noch den Krankenhausaufenthalt eines Menschen, der indirekt nichts dafür kann, das destrcr keinen Sicherheitsabstand hält? Und/oder sollte jemand die Tür öffnen der nicht bange ist, bekommt er noch die Jacke voll!
@destrcr: was machst Du grade beruflich?
Gruß Peter
Corry Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Mi Apr 21 2010, 10:41
Opelmaus schrieb:
Corry das war doch auch nur auf den Rehschaden bezogen mit den Haaren ..
Wenn Du einen Wildschaden hast ..springt nen Reh dir vor die Karre läuft zahlt das Deine Versicherung ..vorraus gesetzt Du hast eben diese Haare oder das Tier zum vorzeigen ..dann zahlt sie ..
Grüße die Opelmaus
Antje,ich denke,dass das jeder weiß. Nur hat das mit diesem Fall hier nichts zu tun. Der Vordermann hat kein Wild oder ähnliches getroffen. Er hat gebremst um einen Aufprall zu verhindern,durch zu gernigen Sicherheitsabstand passierte der Unfall. Selbst WENN der Vordermann das Wild getroffen hätte müsste Destrcr zahlen,weil er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Vielleicht würde er nicht gesamten Schaden zahlen müssen,aber er wäre definitiv mit dran! Das meinte ich eigentlich nur damit...egal was der Vordermann da gemacht hat,er ist aufgefahren,pech...anders wäre es gewesen bei Ausbremsmanövern und dergleichen. Wenn es dafür Anhaltspunkte gibt kann es für den Vordermann teuer werden.
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) Mi Apr 21 2010, 11:18
wenn das stimmt was der destrcr gesagt hat, dann ist der bekloppte hundebesitzer direkt neben einer BUNDESSTRAßE mit dem hund gassi gegangen.
da finde ich es unverantwortlich von dem, das der den hund nicht an der leine hatte. ein hund ist immer noch ein tier und unberechenbar. der kann immer auf einmal losrennen auf die bundesstraße. entweder das der sich durch irgendwas erschrocken hat oder was entdeckt hat, wo er hinterher will oder sondersgleichen. wenn der mit dem hund im wald rum läuft und der da ausbüchst oder aufm feld, ist das nicht so schlimm.aber direkt neben einer BUNDESSTRAßE, da kann schlimmeres passieren wenn der da drauf läuft. genau das würde ich dem erstmal klar machen da kannste sicher sein und das würde ich auch so bei der polizei angeben. auch wenn dann nicht viel passiert, können die von der polizei den hundebesitzer mündlich verwarnen und oder eine geldstrafe aufbrummen, so zu sagen ein verwarngeld.
gruß dr. risse
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Mi Apr 21 2010, 11:21
Das ist ja alles richtig aber das gilt nur für das erste Auto wenn er dem Hund reingefahren wäre. Mit dem 2. Auto hat das alles nichts zu tun!
Corry Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist... Mi Apr 21 2010, 11:25
Risse,da muss ich dir recht geben. Der Besitzer sollte auf jeden Fall in irgendeiner Art und Weise bestraft werden. Aber ich bezweifel,dass das ausschlaggebend für Destrcr´s Versicherung sein wird. Das ist DEUTSCHLAND...jeder der Unrecht hat bekommt Recht und andersrum...der Rechtsstaat ist das allerletzte,das hat sicher jeder schonmal erleben müssen... Ich hatte ja auch mal nen ziemlich schweren Unfall. Kurzfassung: ich bin auf der Ortsumgehung links gefahren und mich wollte einer mit (von der Polizei geschätzten) 200Sachen(bei erlaubten 100) überholen. Da er wie ein Rennfahrer überholt hat kam er ins schleudern und ballerte mir in die Seite. Beide Autos Schrott. Er musste nur 35euro fürs Verursachen bezahlen und ich sollte 35euro und nen PUNKT blechen,weil ich das Rechtsfahrgebot missachtet hab...merkt ihr was? Ich 1 Verstoß und er mind. 2! Bin damit vor Gericht gegangen und kam letztendlich mit der gleichen Strafe davon wie er. Aber trotzdem...gehts noch?? Seitdem kannst mir mit Deutschlands Gesetzen vom Acker gehen...
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Thema: Re: Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist...
Hab auffahr Unfall gehabt durch Hund der über die Strasse ist...