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Thema: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 17:45
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Zuletzt von >>>eNgLiScH<<< am Fr Dez 14 2012, 16:33 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gentleman .
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 18:01
Alle Um-bzw. Anbauten an fahrzeugen unterliegen der Eintragungspflicht ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis!!!
DanielSun Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 18:19
jap musste abnehmen lassen und denke mal wird nen teurer spass sag ich dir jetzt schon
weil nen kumpel hat sich für sein astra f dahmals auch eine gebaut also ober original und unten glaub war was vom golf 4 wees ich jetzt nicht mehr so genau sah jedenfalls richtig geilo aus ^^
naja er hin und da haben se ihm gesagt könnense nur abnehmen wenn nen gutachten vorliegt das nen bruchtest usw durchgefürt wurde das haben die bei der dekra gesagt naja hatter sich gedacht fährt er zum tüv genau das gleiche in grün
er hätte denn noch mindestens 3 identische bauen müssen das die auf bruchsicherheit und verhalten getestet werden kann denn wäre es kein ding gewesen aber hätte denn so um die 800€ gekostet
aber vielleicht hast du ja nen bissl mehr glück ^^
dragon1916 Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 19:22
naja auf bruchsicherheit testen, das sind ja ganz normale materialgutachten für abs oder gfk je nmachdem was das hier sein soll
für GFK hätte ich noch ein materialgutachten da mit bruchtest usw
gruß Patrick
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 19:38
Durch einen Ansatz verändern sich die orginale Fahrzeugmaße in dem Fall die Tiefe zum boden.
Somit 21§ Abnamhe gut ist hab ich auch schon so gemacht.
Ansonte kannste die Schürze so verändern wie du willst,solange sie sich in den Maßen nicht ändern muss sie nicht eingetragen werden.
@ DanieSun Tüv ist nicht Dekra
Dekra darf nur in den neue Bundesländern 21§ abnahmen machen und TÜV darf das im Westen.
GÜS,Dekra und wie sie alle heißen dürfen nur eintragungen nach 19.3§ Teile Gutachten machen.
Fiestapuzzler .
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 19:54
Daniel,
deine Aussage zu den Fahrzeugmaßen stimmen nicht, denn auch wenn da ein Ansatz dran kommt, werden die Fahrzeugmaße in keinster Weise betroffen. ABER, der Ansatz muß eingetragen werden, weil die Stoßstange mit einem externen Bauteil verändert worden ist und somit die ABE für das Teil und das gesamte Fahrzeug erlischt.
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 20:00
Doe Bodenfreiheit wird tiefer beim Ansatz und das ändern die Fahrzeugmaßen.
Genau so wie bei Schwellern,Frontschürzen und Co.
Ich hab mich damals ausführlich mit meinem prüfer Unterhalten was extreme Verbreiterungen usw in Eigenbau angeht.
Da wurde mir alles ausführlich von ihm erklärt.
>>>eNgLiScH<<< Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 20:03
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Zuletzt von >>>eNgLiScH<<< am Fr Dez 14 2012, 16:33 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Black 16V Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 20:05
Komisch das mein Frontansatz sowie wie die Seitenschweller eintragungsfrei sind
Fiestapuzzler .
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 20:06
Black 16V schrieb:
Komisch das mein Frontansatz sowie wie die Seitenschweller eintragungsfrei sind
Ist ja auch kein Eigenbau.
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) So Nov 04 2012, 20:06
alle umbauten die die maße, gewicht, höhe, leistung, endgeschwindigkeit, bremsverhalten usw. eines fahrzeuges verändert, muss vom tüv abgenommen und im schein umgeändert werden.
gruß dr. risse
Fiestapuzzler .
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 20:12
Das ist auch mal wieder Quatsch, was du da schreibst, wenn ich das Gewicht von meinem Auto reduziere, muß ich das doch nicht eintragen lassen, wenn ich die Sitze rausschmeiße, oder das reserverad weg lasse und auch gibt es Teile, die eine ABE haben und somit Eintragungsfrei sind.
Es sei denn, ich baue Karosserieteile (Haube, Türen, Kotflügel, Scheiben) aus GFK, oder Carbon, Macrolon einbaue.
Vectra1983 Scheunen-Schrauber
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 20:32
Dann fahr mal zum TüV ohne Rückbank und Türverkleidungen z.B und warte ab, was passiert...
Fiestapuzzler .
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 20:33
Nix passiert dann, was soll denn passieren? Ich rede auch nicht von Türverkleidungen, denn dann entstehen ja scharfe kansten. Bin mit meinem Ascona B nur mit Fahrersitz und Amaturenbrett und Aluplatten auf den Türen zum Tüv gefahren und zwei Jahre Ruhe.
mibo Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 20:40
Wenn ohne Rückbank hinfährst passiert nix .. mein ex Corsa war mal Ein 2sitzer .. der hat da nie was gesagt
Fahr zum TÜV und frag den persönlich ,fertig
TomTom Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 20:45
Kumpel von mir hat auch auf 2-Sitzer umgebaut ( ohne Verkleidungen , Rückbank usw. ) er musste das Auto wiegen lassen das neue Gewicht wurde dann eingetragen
>>>eNgLiScH<<< Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Eigenbau-Stoßstangenansatz eintragungspflichtig? So Nov 04 2012, 20:59