Anzahl der Beiträge : 13304 Alter : 44 Ort : Hannover (Burgdorf) / Thüringen (Bad Lobenstein) Fahrzeug : Ascona C V6 I500
(SOK-I500)
Omega B Caravan 3l V6 Turbo ,
Opel Insignia ST 2l CDTI OPC-Line. Anmeldedatum : 26.07.08
Thema: Bedeutung von E-Nummern/Buchstaben Do Jul 31 2008, 02:44
hi leute... habe mal ein paar sinnvolle und wissenswerte erläuterungen von beschriftungen an leuchtmittel / scheinwerfern und rückleuchten etc zusammengesucht... in der welt der stvo / stvzo blickt kaum noch jemand durch was die ganzen zahlen und buchstaben an scheinwerfern etc. bedeuten...
hier mal eine auflistung :
Scheinwerfer und Heckleuchten: Ort der Zulassung
E1 Deutschland E2 Frankreich E3 Italien E4 Niederlande E5 Schweden E6 Belgien E7 Ungarn E8 Tschechien E9 Spanien E10 ehemaliges Jugoslavien E11 Grossbritannien E12 Österreich E13 Luxemburg E14 Schweiz
Scheinwerfer Ausführung:
A - Begrenzungslicht B - Nebellicht C - Abblendlicht R - Fernlicht CR - Fern- und Abblendlicht C/R - Fern- oder Abblendlicht HC - Halogen Abblendlicht HR - Halogen Fernlicht HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht DC - Xenon Abblendlicht DR - Xenon Fernlicht DC/R - Bi-Xenon
Heckleuchten Ausführung :
A - Begrenzungsleuchte AR - Rückfahrscheinwerfer F - Nebelschlussleuchte IA - Rückstrahler R - Schlussleuchte S1 - Bremsleuchte 2a - hintere Blinkleuchte
sonstige Leuchten :
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen 5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge 6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge
sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte :
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links, der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaußenseite. Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden
Typprüfnummer (5-Stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
Die ECE-Regelungen unterteilen die Fahrzeuge in verschiedene Fahrzeugtypen. Diese Unterteilung ist in der Regelung ECE-R 78 festgeschrieben.
Anbauvorschriften Die Regelung ECE-R 48 legt fest, welche lichttechnischen Einrichtungen an den verschiedenen Fahrzeugtypen vorhanden sein müssen. Auch die genaue Anzahl, beziehungsweise Minimal- und Maximalbestückung, sowie die Anbauorte sind festgelegt.
UN- ECE Regelungen hier/link
Vertragsparteien der ECE-Regelungen... Etliche Staaten beteiligen sich an der Fortentwicklung der ECE-Regelungen, denn neue Technologien der Fahrzeugtechnik erfordern fortlaufend eine Anpassung der Regelungen. Weitere Staaten erkennen die Regelungen an und prüfen auf deren Grundlage Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Eine positive Prüfung stellt die Grundlage der Zulassung des Fahrzeugteils oder Fahrzeugs zum Straßenverkehr dar. Das Fahrzeug ist dann für alle Staaten, die Vertragspartner sind, zugelassen.
Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.
Die folgende Übersicht ist nicht vollständig, sondern besteht aus willkürllich ausgewählten Partnern. Eine Liste aller Vertragsparteien findet sich im allgemeinen Teil der aktuellen ECE-Regelung.
Vertragsparteien des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Anbauteile. Prüfzeichen Vertragspartei
E1 Deutschland E2 Frankreich E3 Italien E4 Niederlande E5 Schweden E6 Belgien E7 Ungarn E8 Tschechische Republik E9 Spanien E10 Jugoslawien E11 Vereinigtes Königreich E12 Österreich E13 Luxemburg E14 Schweiz Prüfzeichen Vertragspartei E43 Japan E45 Australien E47 Südafrika E48 Neuseeland
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen... Die Fahrzeugbeleuchtung dient verschiedensten Zwecken. Die Scheinwerfer erhellen bei Nacht den Fahrweg, und dienen zur Orientierung des Fahrers. Die Leuchten hingegen dienen anderen Verkehrsteilnehmern zur Orientierung. Sie informieren die anderen Verkehrsteilnehmer über die Position (zum Beispiel mit den Rückleuchten) und die Bewegungsänderung (Zum Beispiel mit den Bremsleuchten) des Fahrzeugs.
Deutsche Bezeichnung (Paragraph in STVZO) ECE-Regelung , Farbe , Kennbuchstabe , Lichtstärke Schlußleuchten , hintere Umrißleuchten [§53(1)] ECE-R 7 rot R 4-12 (17) cd ,
Nebelschlußleuchten [§53d] ECE-R 38 rot F 150-300 cd ,
Spurhalteleuchten [§51] / Umrißleuchten [§51b] ECE-R 7 nach vorne weiß, nach hinten rot R ,
Begrenzungsleuchten, vordere Umrißleuchten [§51] ECE-R 7 weiß A 4-60 (84) cd ,
Türsicherungsleuchten [§52(Cool] rot ,
Bremsleuchten [§53(2)] ECE-R 7 rot S (1|2|3) S1: 60-185 (260) cd ,
Fahrtrichtungsanzeiger [§54,Nr. 3 zu §54] ECE-R 6 1,5 Hz ± 0,5 Hz, gelb 1, 1a, 1b, 2a, 2b, 3, 4, 5, 6, R (rechts), L (links), D (auch als Doppelleuchte einsetzbar) 1: 175-700 (980) cd ,
Rundumlicht (Blinklicht) [§52(3)] ECE-R 65 gelb oder blau A oder B, zusätzlich 1 oder 2 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht [§50] (ECE-R 1, R 8, R 20), R 98, R 112, R113 weiß C (Abblendlicht), R (Fernlicht), PL (Kunststoff-Abschlußscheibe), / (Abblendlicht nur alleine), S , H (Halogen), D (Xenon) ,
Arbeitsscheinwerfer / Tagfahrleuchten ECE-R 87 weiß RL 400-800 cd Vorgeschriebene Farben im Straßenverkehr ,
Als Farbraum im Straßenverkehr wird der CIE-Farbraum (das Normvalenzsystem CIE 1931) benutzt. Die zu benutzenden Farben entstammen jeweils einem Farbbereich, der mit Hilfe der Normfarbwertanteile (x, y) festgelegt ist.
gruß dennis
Redheaven Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Bedeutung von E-Nummern/Buchstaben Di Okt 21 2008, 13:31
Hey danke dir, finde das sehr hilfreich, denn man kann ja nicht einfach die blinker von hinten nach vorne verbauen , nur weil sie ein E prüfzeichen besitzen.
Man muß ja leider alle zeichen beachten.
Lieben Gruß
Gast Gast
Thema: Re: Bedeutung von E-Nummern/Buchstaben Di Okt 21 2008, 20:06
Hey dennis, da haste dir ja wieder richtig arbeit gemacht.
aber mal gut zu wissen,was die ganzen zahlen und buchstaben für eine bedeutung haben.
:coool: jetzt bin ich schon wieder ein bischen schlauer.