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Thema: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Mo Jan 25 2010, 23:31
Hallo liebe Gemeinde... (Insbesondere für die "Ratten-Fraktion")
Ich hatte gestern eine Diskusion mit den Leuten vom VW-Club Blau/Silber Aschersleben (auch Polizei genannt)... :llo:
Ich wurde mal wieder mit meiner Ratte angehalten... :scratch: :scratch: :scratch:
""Allgemeine Verkehrskontrolle, Papiere, bla, bla, bla, ..... Der Grund,warum wir sie anhalten sind ihre schräg angebrachten Kennzeichen. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 10 Abs. 2, 12, § 48 FZV, § 24 StVG, 179 B Kat. (Tatbestand-Nr. 810112) Das bedeutet für sie einen Mängelschein und ein Bußgeld in Höhe von 10 €.""
Ich habe natürlich nix zugegeben und auch nix bezahlt. Kommt mit der Post.
Hier ein Foto...
Soweit, sogut... Zu Hause angekommen, hab ich mich gleich belesen. Dieser Tatbestand sagt aus,daß das Kennzeichen verdreckt ist,verschmutzt ist,oder spiegelt. Aber halt nur nicht, daß sie schräg dran sind. Somit passen der Tatbestand und der Vorwurf (Schräge Kennzeichen) überhaupt nicht zusammen.
Ich habe mich natürlich noch weiter belesen und in Zusammenarbeit mit einen sehr guten Freund (Durch Zufall selbst Polizist) festgestellt, daß es keinerlei gesetzliche Regelung darüber gibt,wie ich meine! Kennzeichen angebracht habe. Das heißt,ich bewege mich noch auf legalem Boden.
Es gibt zwar Aussagen über den vertikalen Neigungswinkel (z.B. für Sportwagen),seitlich versetzte Befestigung (z.B. Alpha Romeo),oder Ähnliches. Diese Winkel beziehen sich aber nur auf die Längs-Achse des Fahrzeugs. Aber es gibt keinerlei gesetzliche Bestimmung über die horizontale Neigung,im Bezug auf die Querachse des Fahrzeugs. Klingt zwar alles etwas kompliziert,aber wenn man es liest,weiß man worum es geht. (Beamten-Deutsch eben) Nicht einmal die Zulassungsstelle konnte mir Auskunft geben. Es steht lediglich drin,daß Kennzeichen,vorn und hinten angebracht,und fest und gut sicht- bzw. lesbar sein müssen. Und das ist bei mir der Fall.
Somit werde ich gegen das Bußgeld Widerspruch einlegen,und wenn's sein muß vor Gericht gehen... Sind zwar nur 10 €,aber auch wir haben Rechte und sollten das auch nutzen und nicht immer klein beigeben.
Das soll mal ein kleiner Denkanstoß an euch sein, Nicht immer gleich bezahlen,denn das muß man nicht vor Ort. Immer zuschicken lassen, und dann mal im Gesetzbuch nachforschen,ob das Alles so richtig ist,wie es die Bullerei sagt.
Kann euch dann auch nen Link zukommen lassen,wo das Alles steht und ihr nachschauen könnt.
Ich halte euch auf dem Laufenden,wie das hier weiter geht.
Gruß hopmen76
Zuletzt von hopmen76 am Fr Jan 29 2010, 22:19 bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Mo Jan 25 2010, 23:37
Fahr zum Tüv frag die und wenn des so in Ordnung is lass dir vom Tüv ne Bestätigung drucken und wenn de die hast zeigste dene ,den hier des nächste mal :lö: :lö: :lö: :lö: :lö: :lö: :lö: :lö: :lö: :lö: :lö: :lö: :lö:
Bei mir haben se auch mal gemeint des Kennzeichen hängt zu tief am Kadett,die solle net zuviel denke und meinen sondern des was se beanstanden auch sicherlich Wissen immer die Sinlose Diskussione da
hopmen76 Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Mo Jan 25 2010, 23:40
Das Gesetz steht aber nunmal über dem TÜV!!! Leider
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Mo Jan 25 2010, 23:43
Nee wenns keine gesetzliche Reglung dafür gibt und der Tüv sagt es is in Ordnung könne se auch nix wollen............
Opel-boy Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Di Jan 26 2010, 00:29
@ destrcr für zu tiefe gibt es ein gesetz. 30 cm. unterste kannte...
hopmen76 Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Di Jan 26 2010, 00:35
Und vorn 20cm Unterkante...
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) Di Jan 26 2010, 07:19
abgesehen davon, das dass mal richtig scheisse aussieht, wenn das kennzeichen so schief oder überhaupt schief an einen wagen angebracht ist, glaube ich nicht das die dir dafür 10 euro abknöpfen können.
gruß dr. risse
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Di Jan 26 2010, 07:43
Opel-boy schrieb:
@ destrcr für zu tiefe gibt es ein gesetz. 30 cm. unterste kannte...
Ja ich weiss meins ist abber 34cm hoch :frech: :frech: :frech:
Abber per Sonder Eintragung kann man es noch tiefer hängen...........
MW86 Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Di Jan 26 2010, 09:18
Na also ehrlich gesagt ich glaub denen gings nich ums schiefe Kennzeichen sondern eher das die mit "Edition 100" nichts anfangen konnten... Ne was das angeht liegste schon richtig lt. Gesetz können die dir gar nix wenns so schräg is...finds auch gut das du das so durchziehen willst! Man sollte schon auf sein Recht pochen!
hopmen76 Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Di Jan 26 2010, 12:52
Hier ist mal ein kleiner Auszug aus der EU-Richtlinie...
2 . LAGE DER ANBRINGUNGSSTELLEN UND ANBRINGUNG DER KENNZEICHEN
Die Anbringungsstellen sind so zu gestalten , daß sachgemäß angebrachte Kennzeichen folgende Merkmale aufweisen :
2.1 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längsachse
Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs liegen .
Der linke seitliche Rand des Kennzeichens darf nicht links von der senkrecht und parallel zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs verlaufenden Ebene durch den Punkt liegen , an dem der Fahrzeugquerschnitt , Breite über alles , die grösste Ausdehnung erreicht .
2.2 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs
Das Kennzeichen steht senkrecht oder fast senkrecht zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs .
2.3 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Senkrechten
Das Kennzeichen steht senkrecht ; Abweichungen bis zu 5 * sind zulässig . Soweit es auf Grund der Fahrzeugform erforderlich ist , kann das Kennzeichen jedoch auch gegenüber der Senkrechten geneigt sein , und zwar :
2.3.1 . um höchstens 30 * , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn nicht mehr als 1,20 m beträgt .
2.3.2 . um höchstens 15 * , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn mehr als 1,20 m beträgt .
Es ist immer nur von der Längsebene aus gesehen und nicht von der Querebene.
Hab das auch mal aufgemalt...
Bild 1
Bild 2
Bild 1 bezieht sich auf den Text, Bild 2 stellt die Situation an meinem Auto dar. Nur ist in dem Gesetz nirgendwo festgehalten,wie sich die Anbringung des Kennzeichens auf die Querachse bezieht. Somit sehe ich mich im Recht,oder wie seht ihr das?!...
Hier nochmal der Tatbestand,der mir vorgeworfen wird:
810112 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand *) befanden. § 10 Abs. 2, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat
Bußgeld von 10€.
Der Tatbestand sagt nur aus,daß die Kennzeichen verschmutzt oder verdeckt sind, bzw. spiegeln. Und das trifft bei mir nicht zu!!!!!
Dr.Risse Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: :-) Di Jan 26 2010, 15:34
alter du kannst ja richtig gut zeichnen :lö: :kiu:
gruß dr. risse
hopmen76 Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Di Jan 26 2010, 21:36
Danke Onkel Doc...
Gibt auch schon neues zu berichten...
Ich war ja am Montag früh gleich auf der Zulassungsstelle,um mein Problem zu schildern und mich zu informieren. Der Sachbearbeiter konnte mir zu dem Zeitpunkt noch keine Auskunft geben,wollte sich aber kundig machen.
Heute war ich nochmals da und habe ihm noch meine 2 geilen Zeichnungen gegeben. Wir haben uns gut unterhalten und es sind seit gestern tatsächlich 2 Beamte damit beschäftigt,das Gesetzblatt zu studieren um etwas zu dem Fall zu finden. Bis jetzt haben sie nix gefunden und der Sachbearbeiter macht sich auch wenig Hoffnung,daß sie etwas finden. Am Donnerstag kommt das Thema bei ner großen Besprechung vom Landkreis auf den Tisch und wenn sich nix ändert,bekomme ich es schriftlich,daß ich meine Kennzeichen so montieren kann.
Denn die Polizei kontrolliert nur,daß ein Fahrzeug der Zulassungsverordnung entspricht. Und genau die entscheidet,was erlaubt bzw, wie es geregelt ist...
Er sagte,somit habe ich sehr gute Chancen,das Ding für mich zu drehen,und die Bullerei kuckt in die Röhre.
QP Ehrenmoderator
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Di Jan 26 2010, 21:48
Genau so ist es!
Da die Beamten unserer Polizei ja nur ausführen was das Gesetz vorschreibt ist es mal richtig geil wenn das Gesetz auf deiner Seite ist ;)
Damit hättest die schön im Sack!
Das dann noch schriftlich und amtlich beglaubigt, das macht sich sicher gut bei deinen Fahrzeugpapieren
Drück dir die Daumen!!!
gruß QP
hopmen76 Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Di Jan 26 2010, 22:01
Naja, es heißt ja nicht nur,daß ich das Gesetz auf meiner Seite habe. Es gibt einfach keine zu findende Vorschrift,die schwarz auf weiß sagt oder schreibt, daß es verboten oder falsch ist,die Kennzeichen so anzubauen wie ich.
Habe da wahrscheinlich ne Gesetztes-Lücke gefunden... Gut für mich
QP Ehrenmoderator
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Di Jan 26 2010, 22:03
Richtig!
Und da du damit niemanden gefährdest oder sonstiges können die nicht handeln laut Gesetz ;)
gruß QP
hopmen76 Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Di Jan 26 2010, 22:07
Na das ist zur Zeit das geringste Problem, die Kennzeichen befinden sich ja immerhin noch in den werkseitigen Aussparungen...
Und tiefer isser auch nicht... Also dies bezogen alles im Lot...
Break Forums-Scheunen-Gott
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Do Jan 28 2010, 20:30
find ich super von dir das du dir das nicht gefallen lässt. Wenn dich wieder wechle anhalten und du dann denen die beglaubtigten wisch zeigst kommt bestimmt geil
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Do Jan 28 2010, 20:35
Morgen muß ich wieder hin zur Zulassungsstelle,dann weiß ich mit Sicherheit mehr...
Heute war ja das große Gespräch vom Landkreis...
Drückt mir die Daumen....
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Do Jan 28 2010, 20:54
Klar drück ich dir die Daumen nur nicht das die beim nächsten Mal was anderes finden.
Vielleicht ne Anzeige wegen Körperverletzung weil der Polizist beim Kennzeichenlesen nen steifen Nacken bekommen hat.
hopmen76 Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Do Jan 28 2010, 20:56
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Do Jan 28 2010, 22:36
.
also ronny ... ich bin voll auf deiner seite... und wenn es mir passiert wäre würde ich notfalls auch vor gericht gehn.... kann ja nicht sein das die hohlkörper der meinung sind ihre spielchen mit und machen zu können/dürfen...
bin auch mal vor gericht gezogen wegen damals 20 dm...
also wenn du das schriftlich bekommst , würde ich an deiner stelle (um noch einen obendrauf zu setzen) noch ne kleine meldung beim polizeidiehnstleiter machen , das seine leute sich mal bitte etwas besser schulen sollten...weil ja der tatbestand nicht im geringsten zutifft...
.
hopmen76 Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Do Jan 28 2010, 22:40
Ich sollte ja eigentlich mit dem Mängelschein innerhalb von einer Woche aufm Revier sein und zeigen,daß ich es in Ordnung gebracht habe.
Aber wenn morgen alles planmäßig verläuft, werde ich hin fahren und denen das Schreiben zeigen und mal freundlich lächeln...
hopmen76 Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Fr Jan 29 2010, 21:42
Hey Gemeinde...
Heute war der Tag der Tage.
Ich habe mir heute die offizielle Genehmigung(schriftlich) von der Zulassungsstelle geholt,das meine schrägen Kennzeichen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften liegen.
Gestern war ja auch das große Gespräch vom Landkreis,wo sie das Thema diskutiert haben, und sie haben sich kaputt gelacht. Ob die Polizei keine anderen Sorgen hätte,als solche Nichtigkeiten. :ditsch1: :ditsch1:
Egal,ich und meine Genehmigung sind natürlich gleich auf's Revier gefahren,denn da war ja noch ein Mängelzettel offen. :llo: Die Augen von denen hätte ich fotografieren sollen,dann hättet ihr auch was davon gehabt.
Ohne wenn und aber habe ich meinen Stempel bekommen und ab dafür.............
In Zukunft können die mich gerne anhalten,werde bestimmt meinen Spaß dabei haben.
Gruß hopmen
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Fr Jan 29 2010, 22:35
Na das ist doch gut das es so super für dich ausgegangen ist....
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung) Fr Jan 29 2010, 22:57
ehhe na das ist doch ne erfreuliche nachricht
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Thema: Re: Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung)
Schräg angebrachte Kennzeichen...(jetzt offiziell mit schriftlicher Genehmigung)