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Thema: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 17:21
So ich habe vor geraumen Zeit den B Corsa meiner Freundin bei ebay Angeboten...
Disen habe ich dann aber so privat verkauft...
Der Höchstbietene war aber ein Ebayer der aktuell bei 7,27€ lag..
Habe die Auktion falsch abgebrochen also Angebot an den Unterlgenen Bieter..
So dieser hat mich jetzt verklagt wegen Unterschalgung weil er das Auto für 7,27€ haben will...
Habe heut vom Amstgericht mainz ein schreiben bekommen dies bezüglich...
Und was mich wundert erstens der Account läuft nicht unter meinen Namen und das fahrzeug auch nicht..
War alles über meine Freundin zugelassen..
Und ich wurde trotzdem verklagt obwohl ich nie eine Adresse oder Namen angegeben hab????
Wer kann mir helfen............
OpelRacer86 ..
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 17:25
naja gibt halt sachen
wo se mir damals meinen spiegel abgetreten hatten rief mich ein man von der kripo aachen aufs handy an ohne das ich ihm jemals meine nummer oder sowas gegeben habe..
wenn die wollen bekommen die alles raus!
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 17:28
Tja selbst Schuld. Auto lief für eine gewisse Summe aus also ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Und nun wurde das Auto aber schon verkauft. Na dann viel Spass, halt uns auf dem laufenden.
asimike ..
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 17:31
Als erstes habe ich es mal in die richtige Rubrik verschoben.
So nun mal ganz langsam. Der Corsa, der auf ihren Namen zugelassen war, ist über Ihren Ebay Account "versteigert(durch falsche Abbruch)" worden für 7,27 Euro. Und du hast Heute dafür eine Klage erhalten? So ist das richtig?
Wohin ist der Corsa der Corsa denn jetzt gegangen und wer hat den Kaufvertrag geschlossen?
Senator3.0l24v .
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 17:38
es gibt ein kleiner loch bei auto verkauf bei ebay wen man plausibel darstellen kann das es ein fehler gewesen ist ist der kauf dadurch nicht zustande gekommen weis dies weil ein freund sein omega vor einem jahr über ebay verkauft hat und bei der einstelung das komma falsch eingegeben hat bei der mindestsumme er hat dan ebay das so geschildert und auch plausibel das ein omega 3,2 voll ausstattung bj 02 nicht für 10,50 € verkauft werden kann ich würde aber in deinem fall das lieber alles einem anwalt geben da es ja schon bis zum gericht gekommen ist
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 17:54
OpelRacer86 schrieb:
naja gibt halt sachen
wo se mir damals meinen spiegel abgetreten hatten rief mich ein man von der kripo aachen aufs handy an ohne das ich ihm jemals meine nummer oder sowas gegeben habe..
wenn die wollen bekommen die alles raus!
Der Käufer hat die nummer selber rausgefunde net das Gericht oder so.........
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 17:56
asimike schrieb:
Als erstes habe ich es mal in die richtige Rubrik verschoben.
So nun mal ganz langsam. Der Corsa, der auf ihren Namen zugelassen war, ist über Ihren Ebay Account "versteigert(durch falsche Abbruch)" worden für 7,27 Euro. Und du hast Heute dafür eine Klage erhalten? So ist das richtig?
Wohin ist der Corsa der Corsa denn jetzt gegangen und wer hat den Kaufvertrag geschlossen?
Den vertrag hat meine Freundin gemacht..
ja genau so ist das der Verkäufer hat mir geschreiben damals...
,,Ja wir werden dann sehen..
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Den Corsa habe ich dann an jemanden Verkauft über Mobile mein ich mit kaufvertrag und so.......
Zuletzt von destrcr am Sa Apr 09 2011, 17:57 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 17:56
Senator3.0l24v schrieb:
es gibt ein kleiner loch bei auto verkauf bei ebay wen man plausibel darstellen kann das es ein fehler gewesen ist ist der kauf dadurch nicht zustande gekommen weis dies weil ein freund sein omega vor einem jahr über ebay verkauft hat und bei der einstelung das komma falsch eingegeben hat bei der mindestsumme er hat dan ebay das so geschildert und auch plausibel das ein omega 3,2 voll ausstattung bj 02 nicht für 10,50 € verkauft werden kann ich würde aber in deinem fall das lieber alles einem anwalt geben da es ja schon bis zum gericht gekommen ist
Ich habe nie vom seinem Anwalt ein schreiben erhalten sonder nur dieses Gerichtsschreiben.....
asimike ..
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 18:29
Sorry aber das check ich nicht oder ich bin zu blöd. Wie soll denn der Ebaykäufer an deine Daten kommen wenn du nirgends auftauchst? Weder über den Ebay Account, noch über die Fahrzeugdaten.
Wenn du dem nichts mitgeteilt hast kann er dich solange verklagen bis er Grün wird. Offiziell hast du den Corsa nie besessen und hast ihn auch nicht über Ebay verkauft. Was will er DIR dann also?
Kann natürlich sein das er mit dem richtigen Käufer (über Mobile) unter einer Decke steckt da du darüber ja deine Daten rausgegeben hast. Wenn dem so ist schießt er sich doch selber ins Knie.
Für mich ist es recht schwammig das Ganze. Aber ein Gerichtsschreiben, insbesondere eine Zahlungsauforderung, solltest du NIEMALS unbeantwortet lassen oder sie in die Ecke schmeißen.
Da ich aber eh nicht ganz hinter steige was da abgeht kann ich dir nur raten dich von einem Anwalt beraten zu lassen, nicht das du später ein Problem hast das viel Geld kosten kann.
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 18:53
Du musst den wagen dan nicht an den ebayer ab geben wenn der wert des fahrzeuges weit über den gebot liegt.Das weiss ich durch den Urteilspruch des landgericht olldenburg 2005.Da war dan auch so ein fall wie jetzt bei dir.Aber da du den wagen nur als dritter angeboten hast kann der macker die eh nicht wirklich was.Da du ja eigentlich keinen directen zugrif auf den wagen hast oder hattest
Senator3.0l24v .
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 19:09
nein habe auch nicht an den käufer gedacht ich habe gemeint das du dir lieber ein anwalt nähmen solst da es schon beim gericht ist deswegen aber wie ich schon sagte wen man es plausibel darstellen kann dan kommt kein vertrag zu stande es war auf jeden fall so bei dem kollegen
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 19:44
Also die Adresse hat er daher das meine Daten als Leiferadresse da warn
Gut also ich hoff das gibt einen,weil das ist ja auch kein realistischer Wert des Fahrzeges der Vogel hat ja auch geschrieben das er dann Schadesersatz will wenn er das Fahrezug nicht bekommt..
Weil es satnd auch ein Schätzwert des Wagens im Brief der sich auf 1600€-2000€ belaufen lassen soll........
Und alle Ebay NAchrichten die ich mit ihm geschrieben hatte standen drin.....
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 21:42
Hi, wieso bekam er das Angebot von euch an den unterlegenen Bieter???? Hat er mit 2 account geboten und dann kurz vor Ende zurück gezogen??? Heißt glaube ich auch Russentrick oder so??? Das ist ne Lücke bei ebay. Gruß
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 21:55
Nein das Auto wurde auserhalb Ebays verkauft ich habe ausversehn Angebot an den Unterlegenen Bieter gemacht anstatt Angebot abbrechen...
Ich verkauf ja wohl keinen 16v Corsa für 7€.......
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 21:56
destrcr schrieb:
Nein das Auto wurde auserhalb Ebays verkauft ich habe ausversehn Angebot an den Unterlegenen Bieter gemacht anstatt Angebot abbrechen...
Ich verkauf ja wohl keinen 16v Corsa für 7€.......
muss man bei ebay nicht jeden klick nochmal zusätzlich bestätigen?
also normalerweise haette die frage kommen müssen bei ebay "wollen sie wirklich...bla bla" haste dir das nocht nochmal angeschaut oder kam nichts?
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 22:01
Ne ist ja auch Wayne kann einem ja klar sein das das nur ein Versehn ist.........
Aber trotzdem der Wert ist ja nicht realitsisch.
Is hier keiner ein Anwalt oder kennt einen?????????
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Sa Apr 09 2011, 22:38
Alos, wenn ich dich jetzt Recht verstehe, hast Du das Fahrzeug über den Acound deiner Freundin angeboten und nicht über deinen eigenen, ist das Richtig, wenn dem so ist, dann bekommt der Käufer auch nicht deine Adressdaten, sondern die von deiner Freundin, es sei denn, das beide Acounds über ein und die selbe Adresse verfügen, also deine Freundin bei Dir wohnt und gemeldet ist. Wenn du das Fahrzeug ausserhalb von Ebay verkauft hast, obwohl die Auktion rechtmässig zuende war, ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen. Wenn der Erstkäufer das Fahrzeug nicht genommen hat, oder du die Auktion vorzeitig beenden wolltest, hast du ein großes Problem, denn auch das versenden an einen unterlegen Bieter, ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag, wobei diese Funktion ja nur zu Verfügung steht, wenn der Erstkäufer die Ware nicht mehr haben möchte und du damit Einverstanden bist. Hättest du in die Auktionsbeschreibung geschrieben,:"Biete das Fahrzeug noch in anderen Medien an, womit ich mir das Recht offen halte, die Auktion vorzeitig zu beenden", hätte Dir niemand vor die Karre fahren können. Du wirst wohl nicht ohne Anwalt auskommen. Denn: Dummheit, schützt vor Strafe nicht. und du hast Dir das Problem ja selber eingebrockt.
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 10:56
destrcr schrieb:
Ne ist ja auch Wayne kann einem ja klar sein das das nur ein Versehn ist.........
Aber trotzdem der Wert ist ja nicht realitsisch.
Is hier keiner ein Anwalt oder kennt einen?????????
Wegen des Anwalts schaue einfach in die Gelben Seiten oder suche im Netz - wird sicherlich jemand in deiner Nähe zu finden sein
schmetterling81 Scheunen-Schrauber
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 11:09
hast du dem "käufer" vom ebay denn gleich eine benachrichtigung geschickt , das es ein irrtum ist und du vom kaufvertrag zurücktrittst ?
weil normalerweise kann man doch innerhalb von 14 tagen immer einen vertrag widerrufen oder ?
ist das nicht auch ein teil unseres gesetzes ?
also wenn ich falsch liege tut es mir leid .. aber ich meine, man kann jeden vertrag innerhalb von 14 tagen widerrufen ...
hatte der den betrag überwiesen oder so ???????????
jennymaus Scheunen-Azubi
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 12:35
ich bin die freundin,also besitzerin des corsas... der käufer wurde sofort benachrichtigt das es anderweitig verkauft wurde. überwiesen hat er nix,wollte es bei abholung zahlen. er besteht auf das auto und ich soll es von dem andern wieder holen egal wie.... das auto wurde ca. ne halbe stunde oder so vor auktionsende verkauft. war ziemlich kurzfristig, der junge rief an kam sofort vorbei und nahm das auto gleich mit... in der auktion stand drin, das sofortkauf möglich wäre....
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 13:10
Ich denke wenn man das internet nicht bedienen kann soll man es lassen. Du hast einen rechtmässigen kaufvertrag und wenn du den wagen abgibst und er bei ebay noch drinne ist hast du selber schuld. Also wenn er einen Anwalt hat wirst du für aufkommen müssen. Hört sich hart an aber selber schuld.
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 13:39
hm hab eben gerade nachgelesen ... als verkäufer hast du das widerrufsrecht nicht ... den wagen musst du nicht mehr hingeben , da du ihn nichtmehr hast ... aber es ist wohl so , das der zeitwert ermittelt wird und du die differenz zw den 7 euro und nen bischen und dem zeitwert zu tragen hast ... ich denk der wird dann wohl schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen ...
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 15:49
Mal ne andere frage haste Rechtschutz versicherung?
DanielSun Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 16:02
Mal ne andere frage ^^ hast du bzw ihr bei ebay mit mindespreis gearbeitet ? weil wenn ja denn wäre eh nie nen kauf zu stande gekommen und du hättest denn eigendlich gute chancen gut wech zukommen weil kannst ja denn beweisen "für das und das hätte ich ihn verkauft" sagen wa ma z.b. 1000 € wenne das nicht gemacht hat siehts echt schlecht aus also kann sein das du löhnen musst
nen auto würde ich bei ebay immer mit mindespreis verkaufen weil man sieht ja was denn passiert
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 16:31
jennymaus schrieb:
wollte es bei abholung zahlen. er besteht auf das auto und ich soll es von dem andern wieder holen egal wie.... das auto wurde ca. ne halbe stunde oder so vor auktionsende verkauft.
Völlig zurecht besteht er auf das Auto. Stell dir mal vor du hättest einen für 7 Euro ersteigert! Würdest du denn nicht auch drauf bestehen???
Und wie kann man ein Auto ausserhalb von Ebay verkaufen wenn ein Gebot drauf steht? Sorry aber für mich ist das dumm.