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Thema: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 20:17
Hallo hoffe das Thema gab es noch nicht.
Und zwar sagt meine Freundin der Tüv bei dem Auto ihrer Mutter ist abgelaufen. Nun meine Frage: Wie lange darf man drüber sein ohne das es Ärger gibt hab noch so im Hinterkopf höchstens 1 Monat. Ist das noch aktuell?
Danke
Zuletzt von Phönix_aus_der_Asche am Di März 01 2011, 22:53 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Trude Top-Scheunen-Tuner
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 20:19
Ärger gibts doch nur wenn man beim Fahren ohne TÜV erwischt wird.
Einfach Auto stehen lassen, TÜV-Termin machen, hinfahren und TüV machen. Der gilt dann allerdings nur von Monat abgelaufene Plakette bis Monat zwei Jahre später.
So ist mein Stand der Dinge.
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 20:21
also du kannst den tüv einen monat überziehen. erst danach bekommst du für jeden weiteren monat eine höhere strafe.
mfg pierre
Cazador ..
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 20:24
Soweit ich weiß ist das mit dem 1 Monat drüber nicht mehr so wie früher. Denke mal nicht das du bei 1 Monat drüber direkt ne Strafe zahlst bei der Polizei (es sei den du triffst einen Karrieregeilen) aber die werden dir einen Warnschuss geben mit vorführeffekt. Wenn du verstehst was ich meine. Ich glaube nach 2 Monaten drüber gibts 15 euro strafe aufwärts. Demenstprechen wieviel Wochen du drüber gibts glaub ich sogar Punkte. Weiß das aber gerade nicht genau.
Gruß Sven
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 20:28
Keinen tag wenn du damit einen Unfall baust kannste ja mal fragen was die Versicherung dir erzählt bzw. zahlt......
Weiß net woher dieser Schwachsinn mit 1 monat nach dem Tüv darf man noch fahrn herkommt....
Weil gesetzlich gesehn erlischt die Betrbieserlaubnis wenn du einen Luftfilter nicht eingetragen hastt...............
Und aus diesen Grund könnte die Versicherung schon rechtlich gesehn nix zahlen müssen...........
Lass den bock lieber stehn........
Phönix_aus_der_Asche Scheunen-Schrauber
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 20:30
Hey Danke ihr 2, naja so einfach ist das mit dem stehen lassen leider nicht wenn man in soner sch*** Kleinstadt wohnt und drauf angewiesen ist und da meine liebe Schwiegermutter ja sone Trantüte ist.
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 20:33
Ich würds sein lasse wenn du jemanden damit ernsthaft verletzt und die Versicherung die zahlung verweigern sollte..........
Wirste dein lebe net mehr froh dann kannste Bleche bis de tot bist............
Sofort zum Tüv fahre egal ob der kriegt oder net....
Weil dann kannste noch 4Wochen legal rumfahren und bist versichert..............
Alles andere wäre ein grosses Wagnis
Phönix_aus_der_Asche Scheunen-Schrauber
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 20:43
Hab ja auch gleich die Anweisung gegeben das sie sofort zum Tüv fahren sollen
mv6-power Scheunen-Schrauber
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 21:17
Moin Moin,
hiermal was aus dem BUßGELDKATALOG zu diesem Thema
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Cazador ..
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 21:20
Hält sich ja noch in Grenzen. Hatte mit mehr gerechnet.
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 21:21
Hat mehr mit dem Versicherungsschutz zu tun als mit Strafen.........
mv6-power Scheunen-Schrauber
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 21:42
destrcr schrieb:
Hat mehr mit dem Versicherungsschutz zu tun als mit Strafen.........
Wie ist das jetzt gemeint ??
Was hat der Versicherungsschutz mit der HU zu tun ???
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 21:46
Wann das Auto kein Tüv hat ist es laut Verkerhsordnung nicht Stvo gültig...
Da kann sich die Versicherung bei einen Unfall drauf behruhen um nicht zahlen zu müssen..............
OpelRacer86 ..
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 21:50
hab zwar grade keinen plan davon...
aber wo steht denn das die versicherung dann nicht zahlt
wenn ich überfällig wäre und baun unfall... dann war ich grade auffn weg zum tüv! wer wills nachweisen?
mv6-power Scheunen-Schrauber
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 21:51
destrcr schrieb:
Wann das Auto kein Tüv hat ist es laut Verkerhsordnung nicht Stvo gültig...
Da kann sich die Versicherung bei einen Unfall drauf behruhen um nicht zahlen zu müssen..............
Das war aber nicht die Frage die gestellt wurde - nur zur Info hier die Frage nochmal
Phönix_aus_der_Asche schrieb:
Hallo hoffe das Thema gab es noch nicht.
Und zwar sagt meine Freundin der Tüv bei dem Auto ihrer Mutter ist abgelaufen. Nun meine Frage: Wie lange darf man drüber sein ohne das es Ärger gibt hab noch so im Hinterkopf höchstens 1 Monat. Ist das noch aktuell?
Danke
StvO = Straßenverkehrsordnug
StvZO = Straßenverkehrszulassungsordnung
Zuletzt von mv6-power am Di März 01 2011, 21:53 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 21:52
Deswegen fährt man ja evtl vorm Ablauf zum Tüv................
Weiß ja net wie ihr das macht aber ich mache das so..............
OpelRacer86 ..
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 21:55
nu bin ich 1 monat im urlaub... derweil läuft mein tüv ab! un dann...bleibt mir keine andere wahl als danach...
kann ja sein das die evrsicherung sich dann quer stellt machen die ja mal gerne aber da müsste es doch ne regelung zu geben..vermutungen bringen nichts... das bringt nur verunsicherung rein!
Phönix_aus_der_Asche Scheunen-Schrauber
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Thema: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 22:04
Da ja nun auch da Thema Versicherung behandelt wird nennen wir das Thema mal um :-)
Habe mal im Netz geschaut ob ich was brauchbares finde und bin auf diese Seite gestoßen autowebsite.de
Und diese Stelle mal rauskopiert
Zitat :
Kommt es während der Zeit des abgelaufenen TÜVs zu einem Unfall, bei dem die Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung übernimmt, dann wird diese dies zwar tun, aber möglicherweise prüfen, ob sie den Fahrzeughalter nicht in Regress nehmen kann. Dies ist nur dann möglich, wenn sich das Fahrzeug tatsächlich in einem Zustand befunden hat, der mitursächlich für den Schaden war. Dies muss die Versicherung allerdings nachweisen. Hierzu kann sie Gutachter einsetzen, die umso stärker den Zustand des Fahrzeuges kritisch sehen, je länger die Zeit der TÜV-Zulassung abgelaufen ist.
Leider steht nicht da wie Aktuell es ist und ob es 100% der Wahrheit entspricht
BlackMamba ..
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 22:06
Die Betriebserlaubnis erlischt doch nicht nur weil das Auto grad keinen TÜV hat!
Die erlischt wenn man bauartige Veränderungen vornimmt die nicht geprüft bzw abgenommen worden sind...
Wenn an einem Auto etwas so kaputt ist dass deshalb jemand zu Schaden kommt hilft einem auch gültiger Tüv bei einem Unfall nix... Ist der TÜV aber auch noch abgelaufen wird die Versicherung das sicherlich zusätzlich prüfen lassen...
Letzten Endes zählt was der Bußgeldkatalog sagt, der Auszug wurd ja gepostet, und ansonsten sag ich einfach mal: Wer so verantwortungslos is mit abgelaufenem TÜV rumzufahren dem gehört bei der Abnahme eh ma eine
LG Steffi
Zuletzt von BlackMamba am Di März 01 2011, 22:07 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 22:06
also auf deutsch wenn der tüv abgelaufen ist und das auto aufgrund des zustands keinen neuen bekommen würde dann holt sich die versicherung die kohle beim versicherungsnehemr wieder!
und wenns auto verkehrstauglich ist... dan zahlt die versicherung!
Phönix_aus_der_Asche Scheunen-Schrauber
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung? Di März 01 2011, 22:40
Wie BlackMamba & destrcr schon sagen sollte man ohne Tüv nicht mehr fahren sondern das Auto stehen lassen und nur noch zur nächsten Tüvstelle damit fahren........ ich könnt meiner Schwiegermutter den
Das blöde ist nur das meine Freundin auf das Auto angewiesen ist. Die Frau bringt mich zur Weißglut wenn meine Freundin das Auto mal braucht dann meckert sie aber wenn an dem Auto mal was ist dann sollen wir uns immer drum kümmern.
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Thema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?