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 Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?

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Phönix_aus_der_Asche
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BeitragThema: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 20:17

Hallo hoffe das Thema gab es noch nicht.

Und zwar sagt meine Freundin der Tüv bei dem Auto ihrer Mutter ist abgelaufen. Nun meine Frage: Wie lange darf man drüber sein ohne das es Ärger gibt hab noch so im Hinterkopf höchstens 1 Monat. Ist das noch aktuell?

Danke


Zuletzt von Phönix_aus_der_Asche am Di März 01 2011, 22:53 bearbeitet, insgesamt 1 mal bearbeitet
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Trude
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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 20:19

Ärger gibts doch nur wenn man beim Fahren ohne TÜV erwischt wird.

Einfach Auto stehen lassen, TÜV-Termin machen, hinfahren und TüV machen. Der gilt dann allerdings nur von Monat abgelaufene Plakette bis Monat zwei Jahre später.

So ist mein Stand der Dinge.
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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 20:21

also du kannst den tüv einen monat überziehen.
erst danach bekommst du für jeden weiteren monat eine höhere strafe.

mfg pierre
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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 20:24

Soweit ich weiß ist das mit dem 1 Monat drüber nicht mehr so wie früher.
Denke mal nicht das du bei 1 Monat drüber direkt ne Strafe zahlst bei der Polizei (es sei den du triffst einen Karrieregeilen) aber die werden dir einen Warnschuss geben mit vorführeffekt. Wenn du verstehst was ich meine.
Ich glaube nach 2 Monaten drüber gibts 15 euro strafe aufwärts. Demenstprechen wieviel Wochen du drüber gibts glaub ich sogar Punkte. Weiß das aber gerade nicht genau.

Gruß Sven

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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 20:28

Keinen tag wenn du damit einen Unfall baust kannste ja mal fragen was die Versicherung dir erzählt bzw. zahlt......

Weiß net woher dieser Schwachsinn mit 1 monat nach dem Tüv darf man noch fahrn herkommt....

Weil gesetzlich gesehn erlischt die Betrbieserlaubnis wenn du einen Luftfilter nicht eingetragen hastt...............

Und aus diesen Grund könnte die Versicherung schon rechtlich gesehn nix zahlen müssen...........

Lass den bock lieber stehn........
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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 20:30

Hey Danke ihr 2, naja so einfach ist das mit dem stehen lassen leider nicht wenn man in soner sch*** Kleinstadt wohnt und drauf angewiesen ist und da meine liebe Schwiegermutter ja sone Trantüte ist.
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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 20:33

Ich würds sein lasse wenn du jemanden damit ernsthaft verletzt und die Versicherung die zahlung verweigern sollte..........

Wirste dein lebe net mehr froh dann kannste Bleche bis de tot bist............


Sofort zum Tüv fahre egal ob der kriegt oder net....

Weil dann kannste noch 4Wochen legal rumfahren und bist versichert..............

Alles andere wäre ein grosses Wagnis
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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 20:43

Hab ja auch gleich die Anweisung gegeben das sie sofort zum Tüv fahren sollen
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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 21:17

Moin Moin,

hiermal was aus dem BUßGELDKATALOG zu diesem Thema

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung
nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des
Anmelde- oder Vorführtermins von

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um

mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR

mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt


Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung
nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR


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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 21:20

Hält sich ja noch in Grenzen. Hatte mit mehr gerechnet.

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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 21:21

Hat mehr mit dem Versicherungsschutz zu tun als mit Strafen.........
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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 21:42

destrcr schrieb:
Hat mehr mit dem Versicherungsschutz zu tun als mit Strafen.........


Wie ist das jetzt gemeint ??

Was hat der Versicherungsschutz mit der HU zu tun ???
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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 21:46

Wann das Auto kein Tüv hat ist es laut Verkerhsordnung nicht Stvo gültig...

Da kann sich die Versicherung bei einen Unfall drauf behruhen um nicht zahlen zu müssen..............
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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 21:50

hab zwar grade keinen plan davon...

aber wo steht denn das die versicherung dann nicht zahlt


wenn ich überfällig wäre und baun unfall... dann war ich grade auffn weg zum tüv! wer wills nachweisen?

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BeitragThema: Re: Tüv überfällig, Haftung der Versicherung?   Di März 01 2011, 21:51

destrcr schrieb:
Wann das Auto kein Tüv hat ist es laut Verkerhsordnung nicht Stvo gültig...

Da kann sich die Versicherung bei einen Unfall drauf behruhen um nicht zahlen zu müssen..............


Das war aber nicht die Frage die gestellt wurde - nur zur Info hier die Frage nochmal

Phönix_aus_der_Asche schrieb:
Hallo hoffe das Thema gab es noch nicht.

Und
zwar sagt meine Freundin der Tüv bei dem Auto ihrer Mutter ist
abgelaufen. Nun meine Frage: Wie lange darf man drüber sein ohne das es
Ärger gibt hab noch so im Hinterkopf höchstens 1 Monat. Ist das noch
aktuell?

Danke




StvO = Straßenverkehrsordnug

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Zuletzt von mv6-power am Di März 01 2011, 21:53 bearbeitet, insgesamt 1 mal bearbeitet
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